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Das Probefahrtkennzeichen ist eine laufende Herausforderung.

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In den letzten 55 Jahren ist wirklich viel passiert. Vieles was damals Gültigkeit hatte, trifft sicherlich auch heute noch zu. Aber vieles ist im heutigen Zeitalter neu zu bewerten. Aber es hat sich auch die Gewohnheit breit gemacht, sowohl bei den Besitzer:innen der Probefahrtbewilligung, bei den Fahrer:innen, aber auch bei der Behörde und der Exekutive. Und gerade die Gewohnheit hat den Charakterzug, der „ausgedehnten“ Eigeninterpretation.

Verständlich also, dass vor zehn Jahren die Reißleine gezogen wurde, um wieder in den normierten Rechtsrahmen zu kommen. Die Exekutive hat die Verwendung des Probefahrtkennzeichen streng kontrolliert. Das hat viele geschmerzt, und von den damals 40.000 Probefahrtkennzeichen sind 23.000 übriggeblieben.

Doch die neuen Zeiten ermöglichen auch neue Möglichkeiten. Westermeyer erläutert wie neue Herausforderungen mit dem blauen Kennzeichen umgesetzt werden können und lädt ein, die Angebote der Bundesinnung zu diesem Thema zu nutzen. Er hat gemeinsam mit Dr. Martin Paar einen Praxiskommentar für die Branche verfasst, der sowohl digital also auch analog verfügbar ist. Ebenso ist Westermeyer immer wieder mit Vorträgen zum Thema Probefahrtkennzeichen in ganz Österreich unterwegs.


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